4 Schritte zum Studium an der Privaten Pädagogischen Hochschule der Diözese Linz.
- Lehramt für Volksschulen
- Lehramt für Hauptschulen
- Lehramt für Sonderschulen
- Kolleg für Sozialpädagogik
Der 1. Schritt
Mindestalter für die Zulassung
Grundsätzlich bestehen hinsichtlich altersmäßiger Voraussetzungen zwei Zulassungsniveaus:
Zulassungsniveau:
Im Normalfall müssen Aufnahmewerber das 22. Lebensjahr vollendet haben.
Zulassungsniveau:
Eine Zulassung ab der Vollendung des 20. Lebensjahres ist jedoch möglich, wenn der Aufnahmewerber
a) die Lehrabschlussprüfung gemäß dem österreichischen Berufsausbildungsgesetz,
b) eine österreichische berufsbildende mittlere Schule (Fachschule, Handelsschule,...)
oder
c) eine nach Umfang und Anforderungen gleichwertige inländische Berufsausbildung (z.B. Ausbildung für den Krankenpflegefachdienst)
abgeschlossen und dabei eine insgesamt 4jährige Ausbildungsdauer (allenfalls durch die Absolvierung eines weiteren Bildungsganges)erreicht hat.
Vorzulegen sind:
Alle Zeugnisse ab der 8. Schulstufe (Abschlusszeugnis Hauptschule, Polytechn. Lehrgang, AHS-Zeugnis, Berufsschulzeugnisse, Zeugnisse von Fachschulen, Lehrabschlusszeugnis, Zeugnisse über Fortbildungsveranstaltungen, Zeugnisse über universitäre Veranstaltungen,...)
Dokumente:
- Lebenslauf
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis
(Die angeführten Unterlagen sind in Kopie vorzulegen)
Offene Fragen:
Sollten Sie noch offene Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne gegen vorherige Terminvereinbarung unter 0732/77 26 66 - 4312 zu einem persönlichen Beratungsgespräch zur Verfügung.
Der 2. Schritt
Antragstellung
an das Rektorat der Pädagogischen Hochschule der Diözese Linz.
Für die Bearbeitung des Ansuchens "Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung" wird eine Gebühr eingehoben. Der Antrag wird nach dem Zahlungseingang bearbeitet.
Nach Prüfung des Antrages erteilt das Rektorat die Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung.
Ist eine Zulassungsentscheidung an den/die Aufnahmewerber/in ergangen, kann kein weiterer Antrag auf Zulassung zur SBP an einer anderen Pädagogischen Hochschule gestellt werden. Ein Wechsel der Pädagogischen Hochschule während der SBP ist nicht zulässig.
Für die Anerkennung von abgelegten Teilprüfungen der SBP (z.B. an der Universität, am BFI etc.) muss ein Antrag auf Anerkennung eingebracht werden.
Ein Riesenschritt
Die Prüfung
Prüfungsgebiete und -fächer:
Die fünf Einzelleistungen bestehen aus einem „Aufsatz über ein allgemeines Thema" und insgesamt vier Pflicht- und Wahlfächern, deren Inhalte durch die Wahl des Studienganges und die hiefür festgelegten Pflichtfächer bestimmt werden.
Die gewählten Wahlfächer sollten nach Möglichkeit einen fachlichen Bezug zum angestrebten Lehramtsstudium aufweisen.
Im Studiengang für das Lehramt an Hauptschulen soll daher ein Wahlfach dem angestrebten Zweitfach entsprechen. Ausnahmen von dieser Regelung bilden Bewegung und Sport und Werkerziehung technisch und textil, da für diese Fächer keine Prüfungsstoffe festgelegt wurden. Dem Zweitfach Bewegung und Sport sollte daher am besten Biologie und Umweltkunde, den Fächern Werkerziehung technisch und textil Bildnerische Erziehung zugeordnet werden.
Prüfungsleistungen
Studiengang/Lehramt | Gegenstände |
Lehramt an Volksschulen | Aufsatz |
Lehramt an Sonderschulen | Aufsatz |
| |
Lehramt für Hauptschulen und Polytechnische Lehrgänge | |
Erstfach Deutsch | Aufsatz |
Erstfach Englisch | Aufsatz |
Erstfach Mathematik | Aufsatz |
Kolleg für Sozialpädagogik | Aufsatz |
Aufsatz
Mit dem Aufsatz über ein allgemeines Thema hat der/die Kandidat/in nachzuweisen, dass er/sie sich zu einem vorgegebenen Thema in einwandfreier und gewandter Sprache und mit klarem Gedankengang schriftlich zu äußern vermag. Er werden drei Themen zur Wahl gestellt. (Erörterung zu einem aktuellen zeitgeschichtlichen Thema)
Pflichtfächer: | |
Philologische Grundlagen: | Schriftliche und mündliche Prüfung |
Englisch 1: | Schriftliche Prüfung |
Englisch 2: | Schriftliche und mündliche Prüfung |
Mathematik 1: | Schriftliche und mündliche Prüfung |
Mathematik 2: | Schriftliche und mündliche Prüfung |
Mathematik 3: | Schriftliche und mündliche Prüfung |
Darstellende Geometrie: | Schriftliche Prüfung |
Physik/Chemie: | Mündliche Prüfung |
Biologie und Umweltkunde: | Mündliche Prüfung |
Geschichte und Sozialkunde: | Mündliche Prüfung |
Geografie und Wirtschaftskunde: | Mündliche Prüfung |
Wahlfächer: | |
Musik | Mündliche Prüfung |
Bildnerische Erziehung | Mündliche Prüfung |
Physik/Chemie | Mündliche Prüfung |
Biologie und Umweltkunde | Mündliche Prüfung |
Geschichte und Sozialkunde | Mündliche Prüfung |
Geografie und Wirtschaftskunde | Mündliche Prüfung |
An unserer Hochschule sind auch Projektarbeiten (im Umfang einer Seminararbeit) in den Fächern bildnerische Erziehung/Musikerziehung und Geografie und Wirtschaftskunde/Physik möglich. Eine Absprache mit den PrüferInnen beider Fächer ist notwendig.
Die Prüfungsanforderungen für die Wahlfächer werden mit dem jeweiligen Prüfer vereinbart.
Die Anmeldung für schriftliche Prüfungen muss bis spätestens eine Woche vor dem Termin stattfinden.
Voraussetzung für das Studium an unserer Hochschule ist der Abschluss der Studienberechtigungsprüfung vor Studienbeginn!
Weiters sind die einzelnen Schritte zur Anmeldung für das Studium unter Punkt "Anmeldung zum Studium" zu beachten.
Die Pädagogische Hochschule der Diözese Linz wünscht Ihnen bei Ihrem Vorhaben viel Erfolg!

Voranmeldung zum Studium


