Internationalisierungsprogramm für Studierende des Landes OÖ (IPS)
Diese Ausschreibung gilt nur für Studierende der Privaten Pädagogischen Hochschule der Diözese Linz (PPHDL).
Das IPS ist ein Stipendienprogramm des Landes OÖ in Zusammenarbeit mit den in den Richtlinien (www.land-oberoesterreich.gv.at - Themen - Förderungen) genannten Pädagogischen Hochschulen, Universitäten und Fachhochschulen. Es können Studienaufenthalte, Lehrgänge oder Praktika im nicht deutschsprachigen Ausland gefördert werden, jedoch keine Sprachkurse. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung.
Förderungsvoraussetzungen für Studierende der PPHDL (Auszug aus den Richtlinien):
Die vollständigen Richtlinien finden Sie unter www.land-oberoesterreich.gv.at (Themen – Förderungen).
- Bestehende Zulassung zum ordentlichen Studium an der PPHDL.
- Zum Zeitpunkt der Antragstellung ein seit mindestens einem Jahr (durchgehend) bestehender Hauptwohnsitz in Oberösterreich
- Vorliegen eines vollständigen Antragspakets
- Erfolgreiche Absolvierung von mindestens 2 Semestern zum Zeitpunkt des Antritts des Auslandsaufenthalts
- Fachliche Befürwortung des Antrags durch die PPHDL
- Nachweis eines zumutbaren Eigenmittelanteils an den Kosten für die beantragte Maßnahme (dieser muss unter Einbeziehung des IPS-Stipendiums und sonstiger erhaltener Förderungen derzeit mindestens 10% [Änderungen vorbehalten] der Kosten laut Kosten - und Finanzierungsplan gemäß Richtlinien § 6 lit f betragen)
- Höchstalter der Förderwerberin bzw. des Förderwerbers von 35 Jahren
Wichtige Bedingungen (Auszug aus den Richtlinien):
- Nach Beendigung des Auslandsaufenthalts ist die Förderwerberin bzw. der Förderwerber verpflichtet, der Abteilung Wirtschaft des Amtes der OÖ. Landesregierung binnen 4 Wochen einen schriftlichen Bericht sowie eine Bestätigung/Zeugnis über das/den durchgeführte/n Praktikum/Studien- bzw. Forschungsaufenthalt/Lehrgang zu übermitteln. (Aufenthaltsbestätigung siehe Formulare)
- Bei Anforderung durch das Land OÖ hat die Förderwerberin bzw. der Förderwerber nach Beendigung des Auslandsaufenthalts Rechnungen samt dazugehörender Zahlungsnachweise über die widmungsgemäße Verwendung der zuerkannten Landesförderung mindestens in Höhe der im vorgelegten Kosten- und Finanzierungsplan angegebenen und geförderten Kosten binnen 2 Wochen vorzulegen.
Förderungsdauer:
- max. 10 Monate
Förderungshöhe:
(Förderungen können nur für Aufenthalte in nicht deutschsprachigen Ländern beantragt werden!)
- monatlich max. 100 Euro
- ev. Reisekostenzuschuss: Europa max. 240 Euro, außerhalb Europas max. 480 Euro
- Förderungsobergrenze pro Person (inkl. Reisekostenzuschüsse): 1480 Euro
Einreichstelle an der PPHDL:
- Vizerektorin Mag. Berta Leeb
Einreichtermine an der PPHDL:
- Anträge können jederzeit, jedoch nur vor Beginn des Auslandsaufenthalts eingereicht werden.
- Anträge auf Verlängerung des Aufenthalts auf bis zu 10 Monate sind auch während des Auslandsaufenthalts, aber jedenfalls vor Ablauf des ursprünglich bewilligten Aufenthalts möglich.
- Bearbeitungstermine der PPHDL:
22. Dezember für Einreichtermin 1. Februar beim Land OÖ
1. März für Einreichtermin 1. April beim Land OÖ
1. Mai für Einreichtermin 1. Juni beim Land OÖ
15. Oktober für Einreichtermin 15. November beim Land OÖ
Antragspaket:
Das Antragspaket hat folgendes zu beinhalten:
- Vollständig ausgefülltes Bewerbungsformular (siehe Formulare),
- Lebenslauf,
- Begründung (auch Motivation) und Studienplan,
- aktuelle Meldebestätigung (im Original) inkl. Angabe, seit wann der Hauptwohnsitz besteht,
- ein Sammelzeugnis (Studienerfolgsnachweis) über sämtliche an der PPHDL abgelegten Prüfungen,
- Nachweis (ausnahmslos) über die Gewährung von Förderungen anderer Förderstellen mit dem jeweiligen Zusageschreiben (auch eine allfällige Ablehnung solcher Förderungsanträge ist nachzuweisen),
- ein Kosten- und Finanzierungsplan, aus dem in Gegenüberstellung zu den Reise- und Lebenserhaltungskosten und ev. Kurs- bzw. Studiengebühren die beabsichtigte Finanzierungsform (z.B.: Stipendien, Reisekostenzuschüsse, Eigenleistung, Kredite) ersichtlich ist (siehe Formulare),
- bei Bewerbungen im Rahmen von Austauschprogrammen Bestätigung der Heimatinstitution über die Dauer und Durchführbarkeit des geplanten Vorhabens (ist von der Bewerberin / vom Bewerber auszufüllen, die Bestätigung erfolgt von der PPHDL im Rahmen der Antragsprüfung – siehe Formulare).
Zur Antragstellung der Genehmigung einer Aufenthaltsverlängerung ist folgendes einzureichen:
- Begründung (auch Motivation) und Studienplan,
- Kosten- und Finanzierungsplan für den Verlängerungszeitraum,
- Bestätigung der Heimatinstitution über die Verlängerung (ist von der Bewerberin / vom Bewerber auszufüllen, die Bestätigung erfolgt von der PPHDL im Rahmen der Antragsprüfung – siehe Formulare).
Formulare für die Antragstellung an der PPHDL (vor Beginn des Auslandsaufenthalts)
Bestätigung der Heimatinstitution





