Zulassungsvoraussetzungen
- Reifezeugnis einer Allgemein- oder Berufsbildenden Höheren Schule im Sinne der Hochschulberechtigungsverordnung oder Studienberechtigungsprüfung für den Studiengang.
- Teilnahme am Eignungsfeststellungsverfahren
Beginn des Studienjahres
Das Studienjahr 2012/2013 wird am 1. Oktober 2012, 9:00 Uhr, mit dem Gottesdienst in der Kapelle der Hochschule eröffnet.
Der Lehrveranstaltungsbetrieb beginnt am 2. Oktober 2012. Sie erhalten genauere Informationen bei der Informationsveranstaltung für Erstsemestrige (siehe Aufnahmeverfahren)

Voranmeldung zum Studium



