Studienberechtigungsprüfung
Voraussetzung für das Studium an unserer Hochschule ist ein Reifezeugnis einer Allgemein- oder Berufsbildenden Höheren Schule im Sinne der Hochschulberechtigungsverordnung oder der Abschluss der Studienberechtigungsprüfung vor Studienbeginn! Weiters sind die einzelnen Schritte zur Anmeldung für das Studium unter Punkt "Anmeldung zum Studium" zu beachten.
Sollten Sie noch offene Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne gegen vorherige Terminvereinbarung unter
+43 732 77 26 66-4312 zu einem persönlichen Beratungsgespräch zur Verfügung.
Zulassungsvoraussetzungen für die Studienrichtungsgruppe Lehramtsstudien
- Vollendung des 20. Lebensjahres
- Nachweis (Abschlusszeugnis) einer eindeutig über die Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht hinausgehenden erfolgreichen beruflichen oder außerberuflichen Vorbildung für das angestrebte Studium (z.B. Pädagogische Arbeit mit Kindern/Jugendlichen zwischen 6-14 Jahren, Pädagogische Ausbildung wie Hochschullehrgang Freizeitpädagogik,…)
- die Staatsangehörigkeit eines EU- oder EWR-Staates besitzen oder den Nachweis einer Personengruppe gemäß der Personengruppenverordnung erbringen
Notwendige Unterlagen
Vorzulegen sind:
Alle Zeugnisse ab der 8. Schulstufe (Abschlusszeugnis Hauptschule, Polytechn. Lehrgang, AHS-Zeugnis, Berufsschulzeugnisse, Zeugnisse von Fachschulen, Lehrabschlusszeugnis, Zeugnisse über Fortbildungsveranstaltungen, Zeugnisse über universitäre Veranstaltungen, ...)
Dokumente:
- Lebenslauf
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis
(Die angeführten Unterlagen sind im Original und in Kopie vorzulegen)
Antragstellung an das Rektorat der Pädagogischen Hochschule der Diözese Linz:
Für die Bearbeitung des Ansuchens "Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung" wird eine Gebühr eingehoben. Der Antrag wird nach dem Zahlungseingang bearbeitet.
Nach Prüfung des Antrages erteilt das Rektorat im Falle einer positiven Entscheidung die Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung.
Ist eine Zulassungsentscheidung an den/die Aufnahmewerber/in ergangen, kann kein weiterer Antrag auf Zulassung zur SBP an einer anderen Pädagogischen Hochschule gestellt werden. Ein Wechsel der Pädagogischen Hochschule während der SBP ist nicht zulässig.
Für die Anerkennung von abgelegten Teilprüfungen der SBP (z.B. an der Universität, am BFI etc.) muss ein Antrag auf Anerkennung eingebracht werden.
Prüfungsgebiete und -fächer

Die fünf Einzelleistungen bestehen aus einem „Aufsatz über ein allgemeines Thema" und insgesamt vier Pflicht- und Wahlfächern.
Die gewählten Wahlfächer sollten nach Möglichkeit einen fachlichen Bezug zum angestrebten Lehramtsstudium aufweisen.
Prüfungsleistungen
Eine Anmeldung zu den Prüfungen muss rechtzeitig mit dem/der zuständigen Prüfer/-in vereinbart werden.
Verordnung des Rektorats über die Studienberechtigungsprüfung (24.08.2021)
Ihre Ansprechperson
Dr. Mag. Magdalena Hartl
Studienberechtigungsprüfung
+43 732 77 26 66-4325
magdalena1.hartl[at]ph-linz.at