Fragen und Antworten zu L.E.V.

Wen betrifft L.E.V.?

  • Alle Studierenden ab dem 1. Semester
  • Alle Lehrenden, die in ihren Lehrveranstaltungen Theorie-Praxis-Reflexion umsetzen

Wofür anrechenbar?

  • Teil der Seminar-, Übungs-, Vorlesungsanforderung (Kann von Lehrenden als Leistungsanforderung definiert werden)
  • Eintrag im Freiwilligenpass
  • Das Soziale Engagement im Rahmen von L.E.V. ist kein Ersatz für die Pädagogisch Praktischen Studien

Versicherung?

  • Wenn Sie das Soziale Engagement über ULF absolvieren, sind Sie versichert.

Stundenausmaß?

  • Bestimmt Lehrveranstaltungsleiter/-in (workload) in Absprache mit ULF / Organisationen
  • Soziales Engagement über (mind.) ein Semester ist sinnvoll

Refundierung von anfallenden Kosten/Ausgaben?

  • Grundsätzlich werden keine Kosten/Ausgaben ersetzt, einige Institutionen bieten jedoch eine Refundierung an.