Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen

Was ist der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen?

Der Arbeitskreis hat laut Hochschulgesetz 2005 (§21 Abs. 2) und gemäß der Satzung die Aufgabe, „Diskriminierungen durch Organe der Pädagogischen Hochschule aufgrund des Geschlechts sowie aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung entgegenzuwirken“. Der Arbeitskreis ist kein Entscheidungsorgan. Er unterstützt und begleitet die Betroffene/den Betroffenen bei der Lösung ihres/seines Anliegens.

Wer ist im Arbeitskreis vertreten?

Der Arbeitskreis hat mindestens zwölf weisungsunabhängige und zur Verschwiegenheit verpflichtete Mitglieder. Alle an der Pädagogischen Hochschule tätigen Personengruppen sind im Arbeitskreis vertreten:

  • Lehrpersonal
  • Verwaltungspersonal
  • Studierende

Welche Aufgaben übt der Arbeitskreis aus?

  • Entgegenwirken von Diskriminierungen
  • Beratung und Unterstützung von Hochschulorganen und -angehörigen
  • Ausübung der Rechte in Gleichbehandlungsfragen und Personalangelegenheiten
  • Einholung von Gutachten und Auskünften facheinschlägiger Expertinnen/Experten
  • Anrufung des Hochschulrates
  • Anrufung des zuständigen Regierungsmitgliedes
  • Ausarbeitung eines jährlichen Tätigkeitsberichts

Welche Rechte hat der Arbeitskreis?

  • Informations-, Mitwirkungs- und Kontrollrechte in Gleichbehandlungsfragen und in Personalangelegenheiten
  • Auskunftsrechte
  • Recht auf Anrufung wichtiger Entscheidungsgremien

Wie geht der Arbeitskreis bei Diskriminierung vor?

Eine betroffene Person kann sich an den AK Gleichstellung wenden (gleichstellung[at]ph-linz.at), der den Fall an das vorgesehene Gremium weiterleitet. Entscheidungen, die eine Diskriminierung vermuten lassen, können dem Hochschulrat zur Klärung vorgelegt werden.

Was versteht man unter Frauenförderung und Gleichstellungsplan?

Der Frauenförderplan ist in der Satzung im § 24 und der Gleichstellungsplan im § 46 geregelt.

Frauenförderung an der Pädagogischen Hochschule soll dazu beitragen, die Kompetenzen der Frauen in allen Zusammenhängen verstärkt zu berücksichtigen. Angestrebt wird die Erhöhung der Quote von Frauen in allen Organisationseinheiten und Hierarchieebenen. Weiteres Ziel ist es, gleiche Arbeitsbedingungen für Frauen und Männer zu schaffen.

Oberstes Ziel des Gleichstellungsplans ist es, eine Gleichstellung und Gleichbehandlung hinsichtlich

  • des Geschlechts
  • des Alters
  • der ethnischen Herkunft
  • der Nationalität
  • der Religionszugehörigkeit
  • des Gesundheitszustands
  • der Behinderung
  • der sexuellen Orientierung zu fördern