Primarstufencurriculum neu
1. Allgemeine Infos
Im Frühjahr 2024 wurde von der Regierung im Rahmen des Hochschulrechtspakets die Neukonzeption der Lehramtsstudien beschlossen, die ein einheitlich dreijähriges Bachelor- und zweijähriges Masterstudium bringt. Für die Primarstufe werden die Änderungen bereits mit Beginn des Studienjahres 2025/26 schlagend.
2. Die neue Studienarchitektur
Bachelor mit 180 EC-Anrechnungspunkten

Master mit 120 EC-Anrechnungspunkten

Die Umsetzung an der PHDL:
Bei der curricularen Umsetzung sowohl im Bachelor- als auch im Masterstudium war das Hervorheben der Interdisziplinarität ein besonderes Anliegen, weshalb ein Großteil der Module als interdisziplinäre Module gestaltet sind. Bei einigen fachlich gebunden Lehrveranstaltungen war eine Einbindung in interdisziplinäre Module nicht möglich, weshalb diese in Form von Fachmodulen abgebildet sind. Neben den durchgehenden Schwerpunkten (Religions- und Spiritualitätsbildung, Inklusive Bildung, Deutsch als Zweitsprache/Sprachliche Bildung) mit jeweils 30 ECTS-AP im Bachelor- und 30 ECTS-AP im Masterstudium, bieten wir Wahl- und Vertiefungsfächer an, von denen einige ausschließlich im Bachelor- bzw. ausschließlich im Masterstudium gewählt werden können. Daneben gibt es auch einen Pool an Wahl- und Vertiefungsfächern, die sowohl aus dem Bachelorstudium als auch aus dem Masterstudium angewählt werden können. Auch bei den Wahl- und Vertiefungsfächern war die Umsetzung der Interdisziplinarität ein großes Anliegen. Das konkrete Angebot wird pro Semester bekannt gegeben.
Darüber hinaus gelten folgende gesetzliche Rahmenvorgaben für die Studienarchitektur:
Die Curricula von Bachelor- und Masterstudien haben Themenfelder zum Aufwachsen in einer globalisierten, digitalisierten, inklusiven, vielsprachigen und heterogenen Gesellschaft als integrale Anforderung an eine Pädagog:innenbildung aufzunehmen. Sie haben kompetenzorientiert gestaltet zu sein und sich auf ein Kompetenzmodell zu beziehen. Die Entwicklung professionsorientierter Kompetenzen wie allgemeiner und spezieller pädagogischer Kompetenzen, fachlicher und didaktischer Kompetenzen (insbesondere auch Inklusive Pädagogik und E-Didaktik), sozialer Kompetenzen, Diversitätskompetenz (inklusiver, interkultureller, interreligiöser, sprachensensibler) Kompetenzen für Deutsch als Zweitsprache und Genderkompetenz (insbesondere zur Gleichstellung der Geschlechter) und ein begründetes und differenzsensibles Professionsverständnis mit einem reflexiven Habitus sind zu integrieren und die Kenntnis des Schul- und Dienstrechts sicherzustellen. Darüber hinaus haben die Curricula jedenfalls im Master einen Schwerpunkt auf die Entwicklung eines Professionsverständnisses und eines Berufsethos zu legen, bei welchem ein umfassendes Verständnis für den Bildungsauftrag sowie ein gemeinschaftssichernder und demokratiefördernder Umgang mit Ausgrenzungen und Diskriminierungen wie Rassismen, Sexismen, Antiziganismus und Antisemitismen ausdifferenziert wird.
Quelle: Bundesgesetz über die externe Qualitätssicherung im Hochschulwesen und die Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria (Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz – HS-QSG) idgF.
Schwerpunkte
Wahl- und Vertiefungsmodule
3. Studienumstieg / Fertigstudium / Übergangsfristen
Eine Erstinskription ab dem Studienjahr 2025/26 ist ausschließlich in den Studienplan 2025 möglich.
Studierende, die in das Lehramtsstudium Primarstufe bereits inskribiert sind, sind berechtigt, dieses
- entweder innerhalb einer angemessenen Frist (vorgesehene Studiendauer zuzüglich zweier Semester und für Studierende, die die vorgesehene Studiendauer bereits erreicht haben, zwei weitere Semester) fortzusetzen
(Wird das Bachelorstudium nicht innerhalb der genannten Frist beendet, so findet automatisch ein Wechsel in den Studienplan 2025 statt.)
- oder in den Geltungsbereich des Studienplans 2025 zu wechseln.
(Bei der Übertragung der bereits absolvierten Studienleistungen wird auf höchstmögliche Anerkennungsmöglichkeiten Bedacht genommen. Die entsprechenden Äquivalenzlisten werden im Mitteilungsblatt der Hochschule kundgemacht.)
Wird das Bachelorstudium für das Lehramt Primarstufe fristgerecht beendet (oder wurde es bereits beendet), so ist die:der Studierende berechtigt, das zweisemestrige Masterstudium innerhalb einer angemessenen Frist (vorgesehene Studiendauer zuzüglich zweier Semester und für Studierende, die die vorgesehene Studiendauer bereits erreicht haben, zwei weitere Semester) abzuschließen.
Studierende, die vor dem Studienjahr 2024/25 ein Erweiterungsstudium begonnen haben (Erweiterungsstudien für Absolvent:innen sechssemestriger Lehramtsstudien), sind berechtigt, dieses Studium innerhalb einer Frist von zwei Semestern zu beenden. Absolvent:innen eines Erweiterungsstudiums für die Zulassung zu einem Masterstudium für das Lehramt Primarstufe sind berechtigt, dieses nach den Bestimmungen der alten Rechtslage (zweisemestriges Masterstudium) innerhalb einer Frist von zwei Semestern abzuschließen.
Absolvent:innen sechssemestriger Lehramtsstudien sind – ggf. unter der Vorschreibung von Auflagen – berechtigt, in das neue, viersemestrige Masterstudium einzusteigen.
4. FAQ’s
5. Ihre Ansprechpersonen

Müller Martina, Dr. BEd M.A. MA
Studienleitung Lehramt Primarstufe
- Gebäude A, 1. UG
- +43 732 77 26 66-4334
- martina.mueller@ph-linz.at
- Termin nach Vereinbarung

Hauer Beatrix, Institutsleiterin MEd. Dr. Dipl.Päd.
Institutsleitung und Studienleitung Sekundarstufe
- Gebäude A, 1. UG
- +43 732 77 26 66-4335
- beatrix.hauer@ph-linz.at
- Termin nach Vereinbarung

Fischer Johanna, Mag.
Vizerektorin
- Gebäude B, 2. OG
- +43 732 77 26 66-4331
- j.fischer@ph-linz.at
- Termin nach Vereinbarung
Fragen können gerne auch bei der ÖH deponiert werden.