Studienberechtigungsprüfung
Zulassungsvoraussetzungen für die Studienrichtungsgruppe Lehramtsstudien
- Vollendung des 20. Lebensjahres
- Nachweis (Abschlusszeugnis) einer eindeutig über die Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht hinausgehenden erfolgreichen beruflichen oder außerberuflichen Vorbildung für das angestrebte Studium (z.B. Pädagogische Arbeit mit Kindern/Jugendlichen zwischen 6-14 Jahren, Pädagogische Ausbildung wie Hochschullehrgang Freizeitpädagogik, oder ähnliches)
- die Staatsangehörigkeit eines EU- oder EWR-Staates oder den Nachweis der Angehörigkeit einer Personengruppe gemäß der Personengruppenverordnung
Notwendige Unterlagen
Vorzulegen sind:
Alle Zeugnisse ab der 8. Schulstufe (Abschlusszeugnis Hauptschule, Polytechn. Lehrgang, AHS-Zeugnis, Berufsschulzeugnisse, Zeugnisse von Fachschulen, Lehrabschlusszeugnis, Zeugnisse über Fortbildungsveranstaltungen, Zeugnisse über universitäre Veranstaltungen, oder ähnliche)
Dokumente:
- Lebenslauf
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis
>>> !!! Die angeführten Unterlagen sind VOLLSTÄNDIG und in Original und Kopie vorzulegen!!! <<<
Antragstellung an das Rektorat der Pädagogischen Hochschule der Diözese Linz:
Für die Bearbeitung des Ansuchens "Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung" wird eine Gebühr eingehoben. Der Antrag wird nach dem Zahlungseingang bearbeitet.
Nach Prüfung des Antrages erteilt das Rektorat im Falle einer positiven Entscheidung die Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung.
Ist eine Zulassungsentscheidung an die:den Aufnahmewerber:in ergangen, kann kein weiterer Antrag auf Zulassung zur SBP an einer anderen Pädagogischen Hochschule gestellt werden. Ein Wechsel der Pädagogischen Hochschule während der SBP ist nicht zulässig.
Für die Anerkennung von abgelegten Teilprüfungen der SBP (z.B. an der Universität, am BFI etc.) muss ein Antrag auf Anerkennung eingebracht werden.
Prüfungsgebiete und -fächer

Die fünf Einzelleistungen bestehen aus einem „Aufsatz über ein allgemeines Thema", sowie drei Pflichtfächern und einem Wahlfach.
Die gewählten Wahlfächer sollten nach Möglichkeit einen fachlichen Bezug zum angestrebten Lehramtsstudium aufweisen.
Prüfungsleistungen
Eine Anmeldung zu den Prüfungen muss rechtzeitig mit der:dem zuständigen Prüfer:in vereinbart werden.
Verordnung des Rektorats über die Studienberechtigungsprüfung (27.09.2023)
Ihre Ansprechperson
Dr.in Magdalena Hartl
Studienberechtigungsprüfung
+43 732 77 26 66-4325
magdalena1.hartl[at]ph-linz.at