Gebührenordnung

Ausführungsbestimmung gem. § 1,3 der Benutzungsordnung

§ 1 Geltung

(1) Zum Zweck der Sicherung und bestmöglichen Verfügbarmachung ihrer Bestände sowie zur Unterstützung ihrer bibliothekarischen Angebote erhebt die Diözesanbibliothek Linz bzw. die jeweilige Zweigstelle die in dieser Ausführungsbestimmung näher bestimmten Gebühren.

(2) Die Gebührenordnung gilt für alle aktiven Nutzer/innen der Diözesanbibliothek Linz bzw. ihrer Zweigstellen gem. BO § 7.

§ 2 Nutzungsgebühren

(1) Die reguläre Nutzungsgebühr beträgt € 14,- und begründet das Nutzungsrecht nach Maßgabe der Bibliotheksordnung bis zum gleichen Datum des Folgejahres.

(2) Die ermäßigte Nutzungsgebühr beträgt € 8,-. Sie begründet dieselben Rechte wie die reguläre Nutzungsgebühr und gilt für haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter/innen der Diözese Linz und ihrer Einrichtungen sowie für Personen bis zur Vollendung des 26. Lebensjahrs, insofern sie ihre Immatrikulation an einer Bildungseinrichtung nachweisen oder zum Anmeldezeitpunkt Präsenz- oder Zivildienst leisten.

(3) Studierende, Mitarbeiter/innen und Lehrende der Katholischen Privat-Universität Linz und der Privaten Pädagogischen Hochschule der Diözese Linz sind von der Entrichtung der Nutzungsgebühr befreit. Dies gilt auch für Schüler/innen und Auszubildende bis zur Vollendung des 19. Lebensjahrs. Personen, die eine aktive Nutzungsberechtigung bei einer der in Abs. 4 genannten Bibliotheken nachweisen können, sind für den nachgewiesenen Zeitraum ebenfalls befreit.

(4) Von der Gebühr nach Abs. 3 befreite Nutzer/innen können diese trotzdem im Sinne einer Kooperationsgebühr zur Mitbenutzung der OÖ. Landesbibliothek sowie der Studienbibliothek der Anton-Bruckner-Privatuniversität Linz entrichten.

(5) Allein die Entrichtung einer Nutzungsgebühr berechtigt zur Vorlage einer Bestätigung der Diözesanbibliothek Linz bei den in Abs. 4 genannten Bibliotheken, um dort eine Mitnutzungsberechtigung zu erlangen.

§ 3 Säumnisgebühren

(1) Nutzer/innen, die das von der jeweiligen Zweigstelle der Diözesanbibliothek Linz bekannt gemachte Rückgabedatum von Entlehnungen nicht einhalten (Überziehung der Entlehnfrist), werden zur Zahlung einer Säumnisgebühr pflichtig.

(2) Die Säumnisgebühr beträgt ab dem sechsten Öffnungstag der jeweiligen Zweigstelle der Diözesanbibliothek Linz nach Ende der Leihfrist € 0,20 pro überzogenem Exemplar und Öffnungstag. Sie fällt unabhängig von einer weiteren Benachrichtigung oder Mahnung an.*

(3) Die Diözesanbibliothek Linz behält sich bei Nichterbringung von Säumnisgebühren rechtliche Schritte vor.

* Ab dem 6. Öffnungstag wird auch die Säumnisgebühr für die vorangegangenen, bis dahin gebührenfreien Tage nach Ende der Entlehnfrist berechnet. Die Säumnisgebühr beträgt also pro Medium wenigstens einen Euro.

§ 4 Ersatzgebühren

Neben den in BO § 11 geregelten Haftungspflichten wird bei Neuausstellung des Bibliotheksausweises nach Beschädigung oder Verlust eine Ersatzgebühr von € 5,- erhoben.

§ 5 Inkrafttreten

Diese Gebührenordnung wurde von der Bibliothekskommission der Diözese Linz am 18.06.2021 beschlossen, vom Rektorat der Privaten Pädagogischen Hochschule der Diözese Linz am 18.06.2021 und vom Bibliotheksgremium der Katholischen Privat-Universität Linz am 24.06.2021 genehmigt und tritt am 24.06.2021 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebührenordnungen der Diözesan- und Universitätsbibliothek der Katholischen Privat-Universität Linz vom 08.05.2015 außer Kraft.