Was ist der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen?

Der Arbeitskreis ist eine Anlaufstelle und Interessensvertretung für Gleichbehandlungsfragen. Er unterstützt und begleitet bei unterschiedlichen Anliegen von betroffenen Studierenden und Beschäftigten der PHDL.

Hochschulgesetz

Der Arbeitskreis hat laut Hochschulgesetz 2005 (§21 Abs. 2) und gemäß der Satzung die Aufgabe, „Diskriminierungen durch Organe der Pädagogischen Hochschule aufgrund des Geschlechts sowie aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung entgegenzuwirken“. Der Arbeitskreis ist kein Entscheidungsorgan. 

Wer ist im Arbeitskreis vertreten?

Der Arbeitskreis hat mindestens zwölf weisungsunabhängige und zur Verschwiegenheit verpflichtete Mitglieder. Alle an der Pädagogischen Hochschule tätigen Personengruppen sind im Arbeitskreis vertreten

Mitwirkende Personengruppen

  • Lehrpersonal
  • Verwaltungspersonal
  • Studierende

Wofür tritt der Arbeitskreis ein?

Aufgaben

  • Entgegenwirken von Diskriminierungen
  • Beratung und Unterstützung von Hochschulorganen und -angehörigen
  • Ausübung der Rechte in Gleichbehandlungsfragen und Personalangelegenheiten
  • Einholung von Gutachten und Auskünften facheinschlägiger Expertinnen/Experten
  • Anrufung des Hochschulrates
  • Anrufung des zuständigen Regierungsmitgliedes
  • Ausarbeitung eines jährlichen Tätigkeitsberichts

Welche Rechte hat der Arbeitskreis?

Rechte

  • Informations-, Mitwirkungs- und Kontrollrechte in Gleichbehandlungsfragen und in Personalangelegenheiten
  • Auskunftsrechte
  • Recht auf Anrufung wichtiger Entscheidungsgremien

Wie geht der Arbeitskreis bei Diskriminierung vor?

Vorgehensweise

Eine betroffene Person kann sich an den AK Gleichstellung wenden (), der den Fall an das vorgesehene Gremium weiterleitet. Entscheidungen, die eine Diskriminierung vermuten lassen, können dem Hochschulrat zur Klärung vorgelegt werden.

Was versteht man unter Frauenförderung und Gleichstellungsplan?

Frauenförderplan

Der Frauenförderplan ist in der Satzung im § 24 und der Gleichstellungsplan im § 46 geregelt.

Die Frauenförderung an der Pädagogischen Hochschule soll dazu beitragen, die Kompetenzen der Frauen in allen Zusammenhängen verstärkt zu berücksichtigen. Angestrebt wird die Erhöhung der Quote von Frauen in allen Organisationseinheiten und Hierarchieebenen. Weiteres Ziel ist es, gleiche Arbeitsbedingungen für Frauen und Männer zu schaffen.

Gleichstellungsplan

Oberstes Ziel des Gleichstellungsplans ist es, eine Gleichstellung und Gleichbehandlung hinsichtlich

  • des Geschlechts
  • des Alters
  • der ethnischen Herkunft
  • der Nationalität
  • der Religionszugehörigkeit
  • des Gesundheitszustands
  • der Behinderung
  • der sexuellen Orientierung zu fördern.

Beispiele für Diskriminierung & Benachteiligung

Geschlecht/Gesundheitszustand

Frau X war vor ihrer Karenz in einer leitenden Funktion. Nach Bekanntgabe ihrer Schwangerschaft, wurde die Stelle mit Beginn ihres Mutterschutzes nachbesetzt. Ein Jahr später möchte Frau X teilzeitbeschäftigt zurückkehren und ihre bisherige Führungsfunktion wieder aufnehmen. Ihr wird mitgeteilt, dass das nicht möglich sei, sie können aber als Assistenz der neuen Leitung zurückkommen. Diese berufliche Veränderung ist für Frau X nicht akzeptabel, zumal ihr zugesagt wurde, dass ihre bisherige Position für sie freigehalten wird.

Ethnische Herkunft & Religionszugehörigkeit

Die Studentin E., syrischer Herkunft, möchte sich von einem Lehrveranstaltungstermin entschuldigen. Sie fühlt sich schwach, ihr Kreislauf macht ihr Probleme. Sie geht zu ihrem Lehrveranstaltungsleiter und bitte ihn, sie für den heutigen Tag abzumelden. Seine Antwort: „Wenn Sie unbedingt Ramadan feiern möchten, dann müssen Sie es auch körperlich aushalten.“ Frau E. ist sehr betroffen, traut sicher aber nichts gegen den Lehrenden zu sagen. Aus Angst, sein Missfallen weiter zu provozieren, bleibt sie in der Lehrveranstaltung, trotz ihrer körperlichen Beschwerden. 

Alter

Herr S. bewirbt sich für eine Professur. Im Hearing überzeugt er durch fachliche Kompetenz, hohes Wissen, breite Berufserfahrung. Er scheint ideal für diese Position zu sein. Kurz bevor das Hearing endet, wird Herr S. gefragt, ob er es für sinnvoll hält, eine Professur anzunehmen, obwohl er nur noch 5 Jahre bis zur Pension hat. Er könnte es sich doch jetzt schon „etwas leichter machen“, denn immerhin ist er schon im gehobeneren Alter. Herr S. ist über diese Frage irritiert. Natürlich ist er überzeugt davon, dass er für die Stelle geeignet ist – sonst hätte er sich wohl kaum dafür beworben. Doch die Reduktion auf sein Alter, als Grund und der Hinweis, dass er es sich doch ruhig leichter machen könnte, irritieren ihn nachhaltig. Als er die Professur nicht zugesagt bekommt, vermutet er letztgenannten Aspekt als Grund für diese Entscheidung.

Machtrollen & Sexuelle Belästigung

Der Student E. studiert Sportwissenschaft und ist mit Leidenschaft und großem Engagement bei der Sache. Seine Leistungen spiegeln seinen Einsatz positiv wider, er gilt als beliebt, aufgeschlossen und ehrgeizig. Sein Talent bleibt auch nicht unbemerkt. Sein ehrgeiziger Trainer entwirft verschiedene, auf ihn zugeschnittene Trainingsprogramme, fördert E., begleitet ihn zu Wettbewerben. Als E. sich umzieht, um sich für einen Wettlauf vorzubereiten, sagt sein Trainer zu ihm: „Du siehst wirklich zum Vernaschen gut aus! Am liebsten würde ich dich mal zu mir nach Hause mitnehmen.“ E. ist völlig irritiert und verunsichert, wie er mit dieser Aussage umgehen soll. Er kennt seinen Trainer schon lange, aber noch nie hat er so mit E. gesprochen. Trotz seiner Verwirrung absolviert E.  seinen Wettkampf. Die innere Verwirrung und Aufgewühltheit, die letztlich mit Angst und Beschämung verbunden war, haftete aber weiter an E.