Masterstudium Primarstufe

Gemäß der Übergangsbestimmung des § 82c Hochschulgesetz 2005 setzt die Zulassung zu einem Masterstudium nach Absolvierung eines sechssemestrigen Bachelorstudiums die Erbringung weiterer 60 ECTS-Credits durch die Absolvierung einschlägiger Studien im Rahmen der Aus-, Fort- und Weiterbildung an einer Pädagogischen Hochschule oder Universität voraus.
Mit der Erbringung der zusätzlichen 60 ECTS-Credits werden fachliche Differenzen zwischen dem entsprechenden Bachelorstudium „nach alt“ und dem entsprechenden Bachelorstudium „nach neu“ ausgeglichen.
Abhängig davon, welches Vorstudium Sie absolviert haben, stehen Ihnen verschiedene weitere Möglichkeiten für den Einstieg ins Masterstudium zur Verfügung.
Für weitere Informationen wählen Sie Ihr Vorstudium aus.