Fragen und Antworten zu L.E.V.
Wen betrifft L.E.V.?
- Alle Studierenden ab dem 1. Semester
- Alle Lehrenden, die in ihren Lehrveranstaltungen Theorie-Praxis-Reflexion umsetzen
Wofür anrechenbar?
- Teil der Seminar-, Übungs-, Vorlesungsanforderung (Kann von Lehrenden als Leistungsanforderung definiert werden)
- Eintrag im Freiwilligenpass
- Das Soziale Engagement im Rahmen von L.E.V. ist kein Ersatz für die Pädagogisch Praktischen Studien
Versicherung?
- Wenn Sie das Soziale Engagement über ULF absolvieren, sind Sie versichert.
Stundenausmaß?
- Bestimmt Lehrveranstaltungsleiter/-in (workload) in Absprache mit ULF / Organisationen
- Soziales Engagement über (mind.) ein Semester ist sinnvoll
Refundierung von anfallenden Kosten/Ausgaben?
- Grundsätzlich werden keine Kosten/Ausgaben ersetzt, einige Institutionen bieten jedoch eine Refundierung an.