Stipendium

Internationalisierungsprogramm für Studierende (IPS)

Das IPS ist ein Stipendienprogramm des Landes OÖ in Zusammenarbeit mit ausgewählten Pädagogischen Hochschulen, Universitäten und Fachhochschulen. Es können Studienaufenthalte, Lehrgänge oder Praktika im nicht deutschsprachigen Ausland gefördert werden, jedoch keine Sprachkurse. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung.

Förderungsvoraussetzungen

Auszug aus den Richtlinien

  • Bestehende Zulassung zum ordentlichen Studium an der PH-Linz
  • Zum Zeitpunkt der Antragstellung ein seit mindestens einem Jahr (durchgehend) bestehender Hauptwohnsitz in Oberösterreich
  • Vorliegen eines vollständigen Antragspakets
  • Erfolgreiche Absolvierung von mindestens 2 Semestern zum Zeitpunkt des Antritts des Auslandsaufenthalts
  • Fachliche Befürwortung des Antrags durch die PH-Linz
  • Nachweis eines zumutbaren Eigenmittelanteils an den Kosten für die beantragte Maßnahme (dieser muss unter Einbeziehung des IPS-Stipendiums und sonstiger erhaltener Förderungen derzeit mindestens 10% der Kosten (laut Kosten - und Finanzierungsplan) betragen.

 

Förderungshöhe

  • monatlich max. 100 €
  • ev. Reisekostenzuschuss: Europa max. 240 €; außerhalb max. 480 €
  • Förderungsobergrenze pro Person (inkl. Reisezuschüsse): 1.480 €

Förderungsdauer

  • max. 12 Monate

Antragspaket

Das Antragspaket hat folgendes zu beinhalten:
1. Aktuelle Meldebestätigung (im Original) inkl. Angabe, seit wann der Hauptwohnsitz in OÖ besteht
2. Nachweis über die Gewährung von Förderungen anderer Förderstellen mit dem jeweiligen            
    Zusageschreiben. Auch eine allfällige Ablehnung solcher Förderungsanträge ist nachzuweisen.
3. Lebenslauf
4. Begründung (Motivation) sowie Studien- bzw. Forschungsplan oder Tätigkeitsbeschreibung (Praktikum) 
    oder Kursprogramm (postgradualer Kurs)
5. Studienerfolgsnachweis (Sammelzeugnis über alle bisherigen Prüfungen)
6. Bestätigung(en) der ausländischen Gastinstitution(en) über die Dauer und Durchführbarkeit, bei einem 
    Praktikum auch Praktikumszusage/-vertrag (2x in Kopie).

 

Zur Antragstellung einer Aufenthaltsverlängerung ist folgendes einzureichen:

  • Begründung (auch Motivation) und Studienplan
  • Kosten- und Finanzierungsplan für den Verlängerungszeitraum
  • Bestätigung der Heimatinstitution über die Verlängerung (ist von der Bewerberin / vom Bewerber auszufüllen, die Bestätigung erfolgt von der PH-Linz im Rahmen der Antragsprüfung – siehe Formulare).

Nachweise

  • Nach Beendigung des Auslandsaufenthalts ist binnen 4 Wochen ein schriftlicher Erfahrungsbericht sowie eine Bestätigung über den Zeitraum des durchgeführten Praktikums/Studien- bzw. Forschungsaufenthalts/Lehrgangs direkt an das Land OÖ zu übermitteln (daniela.piererfellner[at]ooe.gv.at).
  • Bei Anforderung sind Rechnungen samt dazugehörender Zahlungsnachweise über die widmungsgemäße Verwendung der zuerkannten Landesförderung mindestens in Höhe der im vorgelegten Kosten- und Finanzierungsplan angegebenen und geförderten Kosten binnen 2 Wochen nach Beendigung des Auslandsaufenthalts vorzulegen.

Einreichtermine

  • Anträge können nur vor Beginn des Auslandsaufenthalts eingereicht werden. (Siehe Abgabetermin bei Frau Kreutner weiter unten)
  • Anträge auf Verlängerung des Aufenthalts auf bis zu 10 Monate sind auch während des Auslandsaufenthalts, aber jedenfalls vor Ablauf des ursprünglich bewilligten Aufenthalts möglich.
  • Am Ende des Aufenthaltes:
    Bestätigung der Gastinstitution einholen, verwenden Sie dafür bitte dieses Dokument 
    Zweiseitigen Bericht über den Auslandsaufenthalt verfassen und BEIDE Dokumente an wi.post[at]ooe.gv.at or daniela.piererfellner[at]ooe.gv.at schicken
  • Abgabe von IPS-Anträgen für Auslandsaufenthalte im SS 2023/24:
    Bis 11.12.2023 bei Dr. Edith Kreutner via edith.kreutner[at]ph-linz.at

Einreichstelle

 Kreutner Edith

Kreutner Edith, Mag. Dr.

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