FAQ – Induktionsphase / Einführende Veranstaltungen
- Die Bundesregierung hat am 28.7.2022 die rechtlichen Bestimmungen des VBG zur Induktionsphase novelliert. Diese sind seit 1. September 2022 in Kraft.
- Wenn Sie ab dem Schuljahr 2022/23 erstmalig im pädagogischen Dienst sind, sind Sie von diesen Änderungen betroffen.
- Sie müssen „Einführende Lehrveranstaltungen“ im Ausmaß von 40 UE (= 5 Tage), ohne pädagogischen Abschluss von 80 UE (= 10 Tage), absolvieren.
- Für BAC-Studierende: Erfolgt der Einstieg in den pädagogischen Dienst noch vor Bachelorabschluss, können maximal 40 UE der 80 UE durch die Ausbildung angerechnet werden.
- Stimmen Sie Ihre Veranstaltungsauswahl mit Ihrer Direktion ab.
- Die Schulleitung ist erste Anlaufstelle im Dienstweg. Fragen, zB bzgl der Anrechnung oder des Ablaufes (‚Induktionsphase alt‘ oder ‚Induktionsphase neu‘) stellen Sie an ihre Direktion (Dienstweg: Direktion – Bildungsdirektion).
- Einführende Veranstaltungen können auch an mehreren Hochschulen absolviert werden.
- Personen, die sich schon vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes in der Induktionsphase befunden haben, können diese nach der alten Regelung abschließen. (Gesamt 24 Stunden)
- Im Studienjahr 22/23 bietet die PHDL Einzelveranstaltungen (siehe Homepage, Induktionsphase) - sowohl online als auch in Präsenz – an.
- Rechtsauskünfte für spezielle Situationen gibt die Bildungsdirektion OÖ über den Dienstweg (Direktion der Schule, falls schon ein Anstellungsverhältnis besteht).